BMF 08.09.2000
( § 14 Abs 5 Z 3 lit e letzter Satz EStG ) Das BMF teilt mit, dass es die Rechtsmeinung, wonach unter Erstausgabepreis iSd § 14 Abs 5 Z 3 lit e letzter Satz EStG der Ausgabepreis anlässlich des konkreten Erwerbes (= Anschaffungskosten) zu verstehen ist, nicht teilt. Unter Erstausgabepreis ist immer der anlässlich der Auflage des Fonds erzielte erste Ausgabepreis zu verstehen.