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Erschließungsbeiträge als Kosten der Wohnraumsanierung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4950/23/98 Heft 4950 v. 24.7.1998

LSt-Protokoll 1998, BMF 07 0101/16-IV/7/98 v. 03.07.1998

Nach RZ 333 der LStR 1992 sind in Zusammenhang mit dem nachträglichen Anschluss an Versorgungsnetze (Wasser-, Kanal- und Stromversorgung) Aufwendungen für das Herstellen eines Anschlusses im Wohnraum, für die Zuleitung zum Versorgungsnetz sowie für Anschlussgebühren als Sanierungsmaßnahmen bzw. als Sonderausgaben absetzbar.

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