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Ersatz von Schubhaftkosten durch Arbeitgeber

BetriebswichtigesARD 5016/15/99 Heft 5016 v. 30.3.1999

( FrG 1992 § 79 ) Die vom Arbeitgeber eines entgegen den Vorschriften des AuslBG beschäftigten Ausländers zu ersetzenden Schubhaftkosten umfassen nicht auch die durch einen Hungerstreik dieses Ausländers verursachten Arzt- und Medikamentenkosten und nicht etwaige Dolmetschergebühren.

VwGH 97/02/0103 v. 30.09.1998

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