Der OGH bestätigt neuerlich seine Rechtsprechung, nach welcher bei Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf eine Kommanditgesellschaft oder Kommanditerwerbsgesellschaft die Kommanditisten eine Kommanditeinlage in Höhe ihrer Stammeinlage an der umzuwandelnden GmbH zu übernehmen haben.
OGH 05.07.2001, 6 Ob 317/00m