Mit Erlässen vom 2. und 5. 12. 1988 hat das BMF nähere Aussagen zu den mit dem EStG 1988 ab 1989 eintretenden Änderungen auf dem Gebiet der Sonderausgaben, der außergewöhnlichen Belastungen und der Lohnsteuer getroffen. Die wichtigsten Punkte werden im folgenden dargestellt:
A. Sonderausgaben
1. Lebensversicherungen (§ 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988)
a) Gleichteiliges Er- und Ablebensrisiko