(§ 72 Abs 4 Z 2 TierärzteG) Das von der Fachtierarztprüfungskommission entwickelte Punktesystem zur Beurteilung der Frage, ob ein Tierarzt auf Antrag von den Voraussetzungen für den Erwerb eines Fachtierarzttitels befreit ist, ist in den Befreiungsbestimmungen des Tierärztegesetzes nicht vorgesehen und daher für die Beurteilung ungeeignet.
VwGH 09.11.1999, 98/11/0014