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Erhöhung der Gerichtsgebühren

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2025/193Zak 2025, 123 Heft 7 v. 29.4.2025

Aufgrund der Valorisierungsregel des § 31a GGG wurden die Gerichtsgebühren mit 1. 4. 2025 um ca 23 % erhöht (BGBl II 2025/51).

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