(§ 16 VersVG, § 21 VersVG, § 22 VersVG) Der Versicherer kann die Betriebsunterbrechungsversicherung wegen Arglist (§ 22 VersVG) erfolgreich anfechten, wenn der Versicherte erhebliche Umstände verschweigt, nach denen er im Vertragsformular ausdrücklich gefragt worden ist, im vorliegenden Fall zwei Vorversicherungen, bei denen der Schadensverlauf bzw die Häufigkeit der Anspruchsstellung die Versicherer veranlasst haben, das Vertragsverhältnis zu beenden.

