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ErbStG: Fluchttatbestand aufgehoben

SteuerrechtRdW 2005/76RdW 2005, 47 Heft 1 v. 18.1.2005

Österreichische Staatsbürger blieben bisher in der Erbschafts-Schenkungssteuer auch nach Aufgabe des Wohnsitzes im Inland noch zwei Jahre steuerpflichtig. Dieser „Fluchttatbestand“ wurde mit dem AbgÄG 2004 aufgehoben: In Zukunft knüpft auch die Erbschafts-Schenkungssteuer nur mehr an den Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt an. Anlass dafür war ein Urteil des EuGH.

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