( ErbStG § 3 Abs 1 ) Wird einer Ehefrau anlässlich der Übergabe des dem Ehemann allein gehörigen gewerblichen Unternehmens einschließlich der in seinem Alleineigentum stehenden Betriebsgrundstücke an einen Dritten ohne Gegenleistung ein Rentenstammrecht eingeräumt, ist dies schenkungssteuerpflichtig. Gemäß § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG sind zwar Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts steuerfrei; eine solche Steuerfreiheit von Zuwendungen kommt aber nur in Betracht, wenn der Bedachte des angemessenen Unterhalts bedarf. VwGH 96/16/0024 v. 29.01.1997. (Beschwerde abgewiesen)