( ErbStG § 3 ) Bei der Beurteilung eines der Schenkungssteuer unterliegenden Erwerbsvorgangs ist keineswegs allein vom Urkundeninhalt auszugehen; vielmehr ist von der Abgabenbehörde der tatsächliche Inhalt des Erwerbsvorgangs zu erforschen. VwGH 96/16/0054 v. 29.01.1997. (Bescheid aufgehoben)