( EStG § 24 ) Soll von 3 Erben ein Erbe das gesamte Nachlassvermögen (bloß buchmäßig überschuldeter Kommanditanteil und Grundstück im Privatvermögen) übernehmen, wobei die beiden anderen gegen Entgelt auf ihren Erbteil verzichten, ist dieser Vorgang als entgeltliches Rechtsgeschäft zu werten, wenn die beiden anderen Erben dem dritten ihre Quoten am Kommanditanteil und am Grundstück veräußern. Damit erzielen die beiden Erben hinsichtlich ihrer Erbquoten am Kommanditanteil nämlich einen Veräußerungsgewinn.