( EO § 292e ) Bei einem nicht ausgebildeten Programmierer mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden, erscheint unter Berücksichtigung des kollektivvertraglichen Mindestlohnes für Handelsangestellte der Beschäftigungsgruppe 3, Bereich Datenverarbeitung, ein Monatsgehalt von ca. S 12.000,- brutto (14 mal jährlich) als angemessenes Entgelt. ASG Wien 27 Cga 238/95g v. 28.03.1996, rk.