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EO § 292

BetriebswichtigesARD 5028/21/99 Heft 5028 v. 18.5.1999

( EO § 292 ) Mangels gesetzlicher Beistandspflicht gegenüber den Eltern besteht für einen Sohn keine gesetzliche Verbindlichkeit, seinen Vater bei der Führung des Unternehmens zu unterstützen. Es besteht auch keine Verpflichtung für den Vater, seinen nicht mehr unterhaltsberechtigten Sohn zu unterstützen. Dementsprechend stellen freie Kost und Logis auch Sachbezüge (verschleiertes Entgelt) für die vom Sohn im Betrieb seines Vaters verrichteten Geschäftsführertätigkeiten dar, die bei der Beurteilung des angemessenen pfändbaren Entgelts zu berücksichtigen sind. OLG Wien 8 Ra 283/98s v. 23.10.1998, Revision unzulässig.

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