vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entziehung einer Gefahrenzulage durch Begriffsänderungen

ArbeitsrechtARD 5012/16/99 Heft 5012 v. 16.3.1999

( ArbVG § 101, DO.A § 51 ) Der Arbeitgeber (hier: Krankenanstalt) kann weder durch bloße Änderung der Bezeichnung einer Station noch durch einseitige Auslegung eines Begriffs wie z.B. „septisch“ die Voraussetzungen für eine Entziehung der Gefahrenzulage schaffen.

ASG Wien 25 Cga 34/94s u.v.m. v. 23.02.1998, Berufung erhoben

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte