1. Am 12. 12. 2012 legte die Europäische Kommission ihren Bericht zur EuInsVO vor. Aufbauend auf Bewährtem soll die Verordnung weiterentwickelt werden. Hier nur einige Schwerpunkte: In den Anwendungsbereich der EuInsVO will man vorgelagerte Verfahren bzw "Hybridverfahren" (wie zB das österr Reorganisationsverfahren oder die englischen schemes of arrangement) einbeziehen. Die internationale Zuständigkeit sowohl für Insolvenzverfahren wie auch für insolvenznahe Prozesse soll auf Grundlage der EuGH-Rsp klarer geregelt werden. Weitere Vorschläge betreffen zB das anwendbare Recht gem den Art 5 ff EuInsVO, Sekundärinsolvenzverfahren (die nicht mehr nur Liquidierungsverfahren sein sollen), Konzerninsolvenzen oder die Erleichterung der Forderungsanmeldung.