1. Zum Insolvenzrecht diskutierte eine Arbeitsgruppe den Vorschlag vom 6. 6. 2012 für eine RL zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (s ZIK 2012/240, 161). Die RL sieht für das spezifische Abwicklungsverfahren (der Begriff umfasst durchaus auch Reorganisationsmaßnahmen) grds eine Kompetenz von Verwaltungsbehörden vor. Teilweise nimmt die RL aber auch auf Insolvenzverfahren Bezug. Die Abgrenzung der Verwaltungs- und Gerichtsbefugnisse wurde erörtert. Derzeit bleibt allerdings noch abzuwarten, welche Vorgaben die RL letztlich enthalten wird.