Seit 1. 4. 2022 können Anträge auf Ausstellung einer Bescheinigung A1 für Entsendungen von Dienstnehmern in einen EU- oder EWR-Mitgliedstaat, in die Schweiz und in das Vereinigte Königreich sowie Anträge auf Ausstellung einer Entsendebescheinigung für Entsendungen in einen Vertragsstaat, mit dem ein bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit besteht, vollelektronisch über ELDA abgewickelt werden. Im Idealfall erhält man die beantragten Bescheinigungen noch am selben Tag über das ELDA-System. Ab 1. 5. 2022 sind die Anträge ausschließlich via ELDA bzw ELDA-Online zu übermitteln. ( Quelle: ÖGK-Newsletter für Dienstgeber Nr 4/April 2022)