vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungsübersicht Datenschutzkommission - Juni 2010

Datenschutz & E-GovernmentDr. Gregor König, LL.M.jusIT 2010/67jusIT 2010, 142 Heft 4 v. 26.8.2010

Österreichische Datenschutzkommission

1. Übermittlung von KFZ-Zulassungsdaten an italienische Polizeibehörde

Sachverhalt:

K121.590/0006-DSK/2010, 30. 6. 2010

Die Beschwerdeführerin behauptete eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung dadurch, dass die Beschwerdegegnerin, eine Bundespolizeidirektion, im April 2009 auf Amtshilfeersuchen der Gemeindepolizei eines bestimmten italienischen Urlaubsortes ihre Daten Name, Vorname und Wohnadresse aus der Datenanwendung "Evidenz von Zulassungsdaten und Antragstellern auf Wunschkennzeichen" (Informationsverbundsystem "Zulassungsevidenz" gem den §§ 40b und 47 KFG 1967) postalisch an die italienische Polizeibehörde übermittelt hat. Diese verwendete die Daten zur Ergänzung des Ermittlungsverfahrens bzw zur Adressierung einer wegen einer Straßenverkehrsübertretung im Juli 2008 gegen die Beschwerdeführerin erlassenen Strafverfügung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte