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Entscheidungen in Übersicht EÜ166 (RZ 2006, 131)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 131 Heft 5 v. 1.5.2006

§ 107 Abs 1 TKG 2003

§ 1 UWG

Die ausdrückliche Normierung der Unzulässigkeit unerbetener Telefonanrufe in § 107 TKG 2003 kann nicht dazu führen, den Unterlassungsanspruch der nach § 14 UWG Klageberechtigten von weiteren Voraussetzungen abhängig zu machen. Als Fall sittenwidrigen "Anreißens" begründet unerbetene Telefonwerbung einen (unmittelbaren) Verstoß gegen § 1 UWG.

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