§ 82 lit g GewO - Beschimpft ein Arbeitnehmer seinen Teamleiter mit den Worten „sucker, you suckerman“ - einem Schimpfwort, das mit „Trottel, Gelackter, Koffer, Mistkerl, Dreckskerl, Gimpel“ übersetzt werden kann - und zeigt der Beschimpfte darüber Betroffenheit, ist eine deshalb ausgesprochene Entlassung gerechtfertigt.