( § 4 Abs 2 ASVG, KV-Hotel- und Gastgewerbe ) Soweit ein Kollektivvertrag für Ferialpraktikanten, die Dienstnehmer iSd § 4 Abs 2 ASVG sind, ein Mindestentgelt vorsieht, kann ihnen der Dienstgeber auch ein höheres Entgelt zahlen, ohne schon deshalb das für andere Dienstnehmer geltende, kollektivvertragliche Mindestentgelt zu schulden.
VwGH 04.10.2001, 97/08/0078