( § 18 Abs 6, § 22 HbG, § 567 ZPO ) Ein Hausbesorgerdienstverhältnis mit Anspruch auf Dienstwohnung kann nicht durch einvernehmliche Auflösung mit gerichtlichem Übergabeauftrag aufgelöst werden.
OLG Wien 28.01.1999, 9 Ra 303/98i
( § 18 Abs 6, § 22 HbG, § 567 ZPO ) Ein Hausbesorgerdienstverhältnis mit Anspruch auf Dienstwohnung kann nicht durch einvernehmliche Auflösung mit gerichtlichem Übergabeauftrag aufgelöst werden.
OLG Wien 28.01.1999, 9 Ra 303/98i