( MRG § 14 Abs 3 ) Für die Frage der Eintrittsberechtigung in ein Mietverhältnis ist auch bei Minderjährigen auf das Vorliegen eines dringenden Wohnbedürfnisses abzustellen.
OGH 8 Ob 331/97b v. 30.04.1998
Die Beurteilung, ob ein in eine Mietwohnung Eintrittswilliger (hier: Minderjähriger) anderweitig ausreichend wohnversorgt ist, hat sowohl tatsächliche als auch rechtliche Komponenten zu berücksichtigen, wobei deren Gewichtung im Sinne eines beweglichen Systems je nach Alter des Kindes unterschiedlich ausfallen kann.