KV AMA-Angestellte, § 1152 ABGB - In Verwendungsgruppe IV des Kollektivvertrages für die Angestellten der Agrarmarkt Austria sind Angestellte einzustufen, die „nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen fachliche sowie verwaltungs- und rechnungsmäßige Arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrages selbstständig und einwandfrei erledigen“. In diese Verwendungsgruppe ist daher ein Arbeitnehmer einzustufen, der seine Tätigkeit nach Einschulung völlig selbstständig ausgeführt hat, ohne bezüglich Inhalt oder Ablauf seiner Tätigkeit Einzelanweisungen zu erhalten (hier: Bearbeitung von Anträgen auf eine Beihilfe durch formale und inhaltliche Antragsprüfung einschließlich der telefonischen Erteilung oder schriftlichen Konzeption von Verbesserungsaufträgen sowie Vorbereitung der für das Parteiengehör erforderlichen Korrespondenz). Diese Arbeitsleistung stellt inhaltlich völlig einwandfrei eine Sachbearbeitertätigkeit dar.