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Einkunftsquelleneigenschaft von stillen Beteiligungen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4847/36/97 Heft 4847 v. 24.6.1997

( EStG § 2 Abs 2 ) Eine stille Beteiligung, die erst nach 17 Jahren das eingesetzte Kapital erwirtschaftet, ist keine Einkunftsquelle.

VwGH 95/14/0146 v. 22.10.1996

Eine Zeitspanne ist dann noch absehbar, wenn sie nach den wirtschaftlichen Gepflogenheiten des betroffenen Verkehrskreises als übliche Rentabilitätsdauer des geleisteten Mitteleinsatzes kalkuliert wird.

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