Einem Beitrag von Reinisch in RdW 2001/409 folgend anerkannte der VwGH bei einer Betriebsveräußerung gegen Veräußerungsrente den Hälftesteuersatz nach § 37 EStG 1988 (Stammfassung). Die Rechtslage hat sich allerdings durch die ab der Veranlagung 2001 anzuwendende Fassung des § 37 Abs 7 EStG geändert.