BGBl I 2021/221, ausgegeben am 30. 12. 2021
Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
Anhebung der Zuverdienstgrenze
Für Zeiträume ab 1. 1. 2022 wird die Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe von € 7.300,- auf € 7.600,- angehoben.