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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld - Anhebung der Zuverdienstgrenze

Neue VorschriftenSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6781/17/2022 Heft 6781 v. 13.1.2022

BGBl I 2021/221, ausgegeben am 30. 12. 2021

Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Anhebung der Zuverdienstgrenze

Für Zeiträume ab 1. 1. 2022 wird die Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe von € 7.300,- auf € 7.600,- angehoben.

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