BGBl I 2021/214, ausgegeben am 30. 12. 2021
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird
Langzeit-KUA-Bonus
Mit der Neuregelung des § 37e AlVG können Arbeitnehmer, die sich während der COVID-19-Pandemie infolge von Lockdowns längere Zeit in Kurzarbeit befunden haben, zur Schmälerung ihrer Einkommensverluste einen Langzeit-KUA-Bonus erhalten. Diese Einmalzahlung wird allen Arbeitnehmern ermöglicht, die während der Pandemie von März 2020 bis November 2021 mindestens 10 Monate und mindestens einen Tag im Dezember 2021 von Kurzarbeit betroffen waren und deren Bruttoentgelt im Dezember 2021 weniger als € 2.775,- betragen hat.