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Einklagbarer Gewinn

RdW aktuellRdW 2003/196bRdW 2003, 241 Heft 5 v. 16.5.2003

Darf ein verständiger Verbraucher bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit und dem Bemühen, den Sinn der Informationen des Unternehmers zu erfassen, im konkreten Fall den Eindruck gewinnen, er habe einen bestimmten Preis bereits gewonnen, kommt es nicht darauf an, ob bei akribischer und (zeit-)aufwändiger Analyse ein anderer, für den Unternehmer günstigerer Sinn ermittelt werden könnte.

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