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Eingeschränkte Rechtswahl im Internationalen Güterrecht für Eheleute und registrierte Lebenspartner - eine sinnvolle Begrenzung der Parteiautonomie durch die neuen EU-Güterrechtsverordnungen?*)*)Schriftfassung des Habilitationsvortrages, den der Verfasser am 03.04.2017 an der Universität Innsbruck gehalten hat.

Aufsätzeassoz. Prof. Dr. Simon LaimerJBl 2017, 549 Heft 9 v. 1.9.2017

Mit den im Juni 2016 vom Rat der Europäischen Union in sogenannter Verstärkter Zusammenarbeit für achtzehn Mitgliedstaaten, darunter Österreich, verabschiedeten Güterrechtsverordnungen wird das Güterkollisionsrecht für Eheleute sowie für eingetragene Partner ab dem 29.01.2019 auf eine völlig neue europäische Grundlage gestellt. Die neuen Bestimmungen über das anzuwendende Recht gelten für Paare, die nach diesem Datum die Ehe eingehen (bzw ihre Partnerschaft eintragen lassen) oder eine güterrechtliche Rechtswahl treffen, und verdrängen die bisher einschlägigen nationalen Regelungen, in Österreich §§ 19, 27c IPRG. Nach einem Blick auf die Bedeutung, die Entstehung und den Anwendungsbereich der Verordnungen behandelt dieser Beitrag das kollisionsrechtliche Anknüpfungssystem zunächst allgemein und geht sodann insbesondere auf die auch für die Beratungspraxis wichtige (nur mehr eingeschränkte) Möglichkeit zur Rechtswahl für die betroffenen Paare ein. Abschließend wird diese Rechtswahlmöglichkeit einer Bewertung unterzogen.

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