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Eingeschränkte Geschäftsführerhaftung

ArbeitsrechtJudikatur Sozialversicherung - BeitragsrechtRdW 2004/642RdW 2004, 687 Heft 11 v. 15.11.2004

ASVG § 67 Abs 10

1. Der Geschäftsführer einer Gesellschaft haftet gem § 67 Abs 10 ASVG nicht für alle nicht entrichteten, bei der Gesellschaft uneinbringlich gewordenen DN-Beiträge, hinsichtlich derer er nicht in der Lage ist nachzuweisen, dass ihn an der Nichtentrichtung kein Verschulden trifft (im vorliegenden Fall wurden die DN-Beiträge zunächst ordnungsgemäß entrichtet, die Zahlung in der Folge aber vom Masseverwalter erfolgreich angefochten).

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