Einführungserlass zur Euro-Gerichtsgebühren-Novelle. Am 24. 10. 2001 beschloss der Nationalrat die Euro-Gerichtsgebühren-Novelle (EGN), die am 27. 11. 2001 unter BGBl I 2001/131 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde und am 1. 1. 2002 in Kraft tritt (siehe schon ARD 5267/3/2001). Mit diesem Gesetz werden die durch die Währungsumstellung auf den Euro erforderlichen Änderungen im Gerichtsgebührenrecht vorgenommen, und zwar in erster Linie die Umstellung der festen Gebührenbeträge, der Bemessungsgrundlagen und der Gebührenstufen auf Eurobeträge. Doch geht die EGN über die bloße Währungsumstellung weit hinaus und stellt eine umfassende, viele Einzelfragen berührende Novellierung des Gerichtsgebührenrechts dar. Im vorliegenden umfangreichen Einführungserlass werden einige Hinweise zu ausgewählten Fragen - wie z.B. zu den Gebührenbefreiungen oder zur Auflassung der Gerichtskostenmarken und der Freistempelmarken - gegeben. Erlass des BMJ 22.11.2001, JMZ 18.009/207-I.7/2001; JABl 2002/3, 1. Stück, ausgegeben am 18. 1. 2002.