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LGBl f. Vorarlberg 2002/7

ARD 5282/7/2002 Heft 5282 v. 1.2.2002

Festsetzung des Entgelts, des Materialkostenersatzes und des Sperrgeldes für Hausbesorger (Hausbesorger-Entgeltverordnung) in Vorarlberg ab 25. 1. 2002*. Das monatliche Entgelt wird mit € 0,1778 je Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten und mit € 0,3289 je Quadratmeter Gehsteigfläche sowie das Sperrgeld mit € 3,50 vor Mitternacht und € 4,- nach Mitternacht festgesetzt. Der Materialkostenersatz beträgt 20% des Entgelts. Verordnung des Landeshauptmannes; LGBl f. Vorarlberg 2002/7, 4. Stück, ausgegeben am 24. 1. 2002.

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