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Einbringung körperschaftsteuerbefreiter Betriebe

Lohnsteuer und AbgabenARD 5020/16/99 Heft 5020 v. 16.4.1999

BMF v. 04.03.1999

Das BMF hält an seiner in einer Anfragebeantwortung v. 28. 10. 1993 dargestellten Meinung fest, wonach die Einbringungsfähigkeit von körperschaftsteuerbefreiten Betrieben gegeben ist, weil § 12 Abs 2 Z 1 UmgrStG auf die funktionelle Eigenschaft eines Betriebes im Sinne der 3 Einkunftsarten des § 2 Abs 3 EStG abstellt. Es sind daher auch die in der genannten Anfragebeantwortung dargestellten Rechtsfolgen unverändert gegeben:

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