Ein Generalunternehmer hat von zwei in der „Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen“ nach § 67b (6) ASVG geführten potentiellen Subunternehmern – nicht mehr weiter verhandelbare – Angebote erhalten:
Angebot 1: „105.000,--, abzüglich 5% Skonto bei Barzahlung innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende der Prüffrist“.