Die Nichtanwendung des § 420 ABGB erfordert eine Vereinbarung zwischen den Eigentümern von Grund und Pflanze(n), nach deren Inhalt die Verbindung der Pflanze(n) mit dem Erdreich nicht dauerhaft erfolgen soll.
OGH, 16.05.2017, 2 Ob 61/17k
Sachverhalt
Ein bei der Klägerin haftpflichtversicherter Lkw hatte auf einer von der Beklagten betriebenen Autobahn die zur Trennung der Richtungsfahrbahnen errichtete Betonleitwand durchbrochen und war frontal mit einem entgegenkommenden Pkw zusammengestoßen. Die Klägerin leistete dem Unfallgegner Ersatz und begehrt nun von der Beklagten Regress im Ausmaß von einem Viertel, weil die Leitwand zu gering dimensioniert gewesen sei.

