Am 29.06.2017 sollte das Gesetz beschlossen werden. Grundsätzlich hatte der Wohnbaubeirat drei Funktionen: die Begutachtung von Ansuchen auf Förderungsgewährung im Rahmen der Objektförderung, sowohl für Neubau- als auch für Sanierungsmaßnahmen, die Behandlung von Fragen der Wohnbauförderung und Wohnhaussanierung, die von grundlegender Bedeutung ist, sowie die Erstellung eines Wohnbauprogrammes. Jedoch hat seit Anfang der 1990er Jahre seit der Gründung des Wohnfonds Wien keine Sitzung mehr stattgefunden. Daraufhin wurden die dem Beirat zur Begutachtung vorzuhaltenden Angelegenheiten mittels Rundlaufbeschluss vorweg genehmigt.

