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Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die Einrichtung eines Wohnbauförderungsbeirates und Änderung des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 geändert

Aktuelles und WissenswertesNBL 2017/N43NBL 2017, 78 Heft 11 v. 1.7.2017

Am 29.06.2017 sollte das Gesetz beschlossen werden. Grundsätzlich hatte der Wohnbaubeirat drei Funktionen: die Begutachtung von Ansuchen auf Förderungsgewährung im Rahmen der Objektförderung, sowohl für Neubau- als auch für Sanierungsmaßnahmen, die Behandlung von Fragen der Wohnbauförderung und Wohnhaussanierung, die von grundlegender Bedeutung ist, sowie die Erstellung eines Wohnbauprogrammes. Jedoch hat seit Anfang der 1990er Jahre seit der Gründung des Wohnfonds Wien keine Sitzung mehr stattgefunden. Daraufhin wurden die dem Beirat zur Begutachtung vorzuhaltenden Angelegenheiten mittels Rundlaufbeschluss vorweg genehmigt.

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