( § 20 Abs 1 EStG ) Ausgaben eines Kriminalbeamten bei Einsätzen in diversen Lokalen, wie Nachtbars, Spielhallen und Privatklubs, für eigene Konsumation sind nicht abzugsfähig.
VwGH 16.02.2000, 95/15/0034
Veranlassungszusammenhang
( § 20 Abs 1 EStG ) Ausgaben eines Kriminalbeamten bei Einsätzen in diversen Lokalen, wie Nachtbars, Spielhallen und Privatklubs, für eigene Konsumation sind nicht abzugsfähig.
VwGH 16.02.2000, 95/15/0034
Veranlassungszusammenhang