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Bewirtungsspesen zur Informationsbeschaffung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5120/25/2000 Heft 5120 v. 9.5.2000

( § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 EStG ) Aufwendungen eines Kriminalbeamten für die Bewirtung von Informanten sind weder Repräsentationsaufwendungen noch Geschäftsfreundebewirtung und daher grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar.

VwGH 16.02.2000, 95/15/0050

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