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Ehegattendienstverhältnis nach Bedarf

Lohnsteuer und AbgabenARD 5114/19/2000 Heft 5114 v. 11.4.2000

( § 47 Abs 2 EStG, § 22 BAO ) Eine Arbeitserbringung einer Ehefrau nach Bedarf hält als Dienstverhältnis einem Fremdvergleich nicht stand.

VwGH 22.02.2000, 99/14/0082

Verträge zwischen nahen Angehörigen erfahren nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.

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