Zusammenfassung: Die beiden Autorinnen beschäftigen sich im 1. Teil ihres Beitrags mit Fragen des Regresses eines Scheinvaters für Unterhaltsleistungen. Auch wenn entsprechende Judikatur bisher nicht vorliegt, stützen sich einige Juristen bei der Ersatzfähigkeit von Unterhaltszahlungen auf die §§ 1293 ff ABGB. Der Beitrag geht auf diese Frage ein und beleuchtet anhand von einigen Sachverhalten Probleme, die im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen und der Kostenerstattung von Detektivkosten (z.B. im Rahmen von etwaigen Beschattungsmaßnahmen) auftreten können.