§ 148 ABGB; § 108 AußStrG
Der OGH beschäftigt sich mit den Folgen, wenn ein nicht betreuender Elternteil den persönlichen Kontakt mit dem Kind verweigert. Weiters prüfte er, ob die Durchsetzung des Besuchsrechts gegen den Willen des getrennt lebenden Elternteils dem Wohl des Kindes dienen kann.