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Editorial

EditorialKatharina Müller, Martin MelzerJEV 2018, 1 Heft 1 v. 30.3.2018

In Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie ist am 15.1.2018 das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde ein neues, zentrales Register zur Feststellung des wirtschaftlichen Eigentümers von Rechtsträgern, wie (ua) Gesellschaften, (Privat)Stiftungen und Fonds, Vereinen sowie von Trusts geschaffen. Für die jeweiligen Organe der betroffenen Rechtsträger bringt dies neue Meldepflichten mit sich, deren Nichteinhaltung mit drastischen Geldstrafen sanktioniert ist. Malle/Trethan geben im ersten Beitrag dieses Hefts einen umfassenden Überblick über das WiEReG und gehen im Detail auf Einzelfragen, insbesondere iZm Treuhandschaften und Privatstiftungen ein.

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