Abstract: Die Umsetzung der 4. EU-GeldwäscheRL1) ist in Österreich im letzten Jahr erfolgt. Neben diversen Anpassungen der Geldwäschebestimmungen wurde mit 15. September 2017 das neue Wirtschaftliche Eigentümer Register Gesetz (WiEReG) geschaffen. In einem neuen Register sind die wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern zu erfassen. Wirtschaftlicher Eigentümer ist dabei immer eine natürliche Person. Das Gesetz zielt auf die Offenlegung von Eigentümerstrukturen ab, damit sind z.B. auch Treuhandschaften an Gesellschaftsanteilen offenzulegen.