1. Wenn der Vermieter dem Mieter das Recht einräumt, durch bloße Erklärung alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis auf einen Dritten mit der Wirkung zu übertragen, dass dieser an seiner Stelle Mieter wird, ohne dass es einer Zustimmung des Vermieters bedarf, liegt ein Weitergaberecht vor.

