Zur Abgrenzung zw Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht müssen Bestandverträge im Rahmen eines Vergleichs der typischen Merkmale der Vertragstypen darauf untersucht werden, welche Elemente in einer Gesamtbetrachtung überwiegen. Wesentlich ist, welchen Umständen die größere wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Eine Betriebspflicht ist ein für das Vorliegen einer Unternehmenspacht sprechendes Element.
1 Ob 146/25i

