Mit Urteil v 13. 11. 2025 in der Rs C-499/23, steckt der EuGH erneut die Leitplanken für die Grenzen staatlicher Eingriffe aus Gründen der Sicherheit oder öff Ordnung ab. Er spannt damit einen Bogen zum Außenwirtschaftsrecht. Die E knüpft an C-106/22, an und bekräftigt die hohen Nachweisanforderungen für MS bei der Rechtfertigung von Export- und Investitionsbeschränkungen. (FN ) Sie verdeutlicht, dass mitgliedstaatliche Maßnahmen strengen Anforderungen an Eignung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit unterliegen. Zugleich ergeben sich aus dem Urteil interessante Impulse für die kompetenzrechtliche Befugnis der EU, ein Instrument zur Kontrolle von Auslandsinvestitionen ) zu schaffen.

