Abwerbeverbote engl für sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, einander keine Mitarbeiter:innen abzuwerben. Damit in Zusammenhang stehen Absprachen über die Höhe der Gehälter. Vor einigen Jahren in Europa als Anwendungsfall noch weitgehend unbekannt, ist diese Kategorie von Kartellrechtsverstößen nun auch in den Fokus europäischer Wettbewerbsbehörden gerückt. In welchen Fällen bei Abwerbeverboten von Verstößen gegen das Kartellverbot gem Art 101 AEUV bzw § 1 KartG auszugehen ist und welche Vereinbarungen gerechtfertigt sein sollten, bespricht dieser Beitrag.

