1. Das MRG stellt hinsichtlich der Zinsbildungsvorschriften auf die Lage im Gebäude ab. Es wäre daher möglich, dass bei einem gebäudeübergreifenden Mietgegenstand Räume den Zinsbildungsvorschriften unterliegen würden und andere Räume nicht.
1. Das MRG stellt hinsichtlich der Zinsbildungsvorschriften auf die Lage im Gebäude ab. Es wäre daher möglich, dass bei einem gebäudeübergreifenden Mietgegenstand Räume den Zinsbildungsvorschriften unterliegen würden und andere Räume nicht.
